Zum 19.10.2018 ist die neue Strahlenschutzverordnung veröffentlicht und in weiten Teilen am 01.01.2019 in Kraft getreten. Darin wird unter anderem für dosisintensive Untersuchungen und Behandlungen wie CT, Durchleuchtungen und radiologische Interventionen, die Hinzuziehung eines Medizinphysikexperten gefordert.

Unsere Unterstützung

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  • Planung von Neu- oder Ersatzbeschaffungen