Zum 19.10.2018 ist die neue Strahlenschutzverordnung veröffentlicht und in weiten Teilen am 01.01.2019 in Kraft getreten. Darin wird unter anderem für dosisintensive Untersuchungen und Behandlungen wie CT, Durchleuchtungen und radiologische Interventionen, die Hinzuziehung eines Medizinphysikexperten gefordert.

Unsere Unterstützung

  • Beratungsleistung durch eine/n MPE (obligatorisch ab 01.01.2023)
  • Einführung eines Dosismanagementprozesses
  • Auswahl eines Dosismanagementsystems
  • Neuanschaffung von Großgeräten